info@sozialsprengel-hinterwald.at
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Case Management

Beratung für Betreuung und Pflege zu  Hause – „Case Management“

Die Beratungsstelle ist seit 1. April 2014 eine Anlaufstelle für Personen, die Beratung und Unterstützung für Angehörige oder sich selbst benötigen. Dies ist ein Angebot der Gemeinden und ist kostenlos.

Das Land verfügt über ein gut ausgebautes Pflege- und Betreuungsnetz. Der Leitsatz in der Betreuung und Pflege heißt: „Ambulant vor Stationär“. Über 80 % der Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, leben zu Hause und werden von Angehörigen und ambulanten Diensten betreut. Somit sind die pflegenden Angehörigen der weltweit größte Pflegedienst. Sie sind täglich bemüht dem Wunsch ihrer Eltern oder anderer Verwandter gerecht zu werden und ermöglichen den Betroffenen zu Hause, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Das Land Vorarlberg hat auf bevorstehende demographische Entwicklung reagiert und zu diesem bereits bestens funktionierenden Netzwerk in den Gemeinden die Beratungsstellen hinzugefügt, damit die Betroffenen und die pflegenden Angehörigen, jene angemessene Hilfe bekommen, die für sie passend ist. Es soll zu keiner Über- oder Unterversorgung kommen, ebenso sollen Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

Neben den Informationen über bestehende Angebote, wie Hauskrankenpflege, Mobiler Hilfsdienst, Essen auf Rädern, Tagesbetreuug usw.  ist es die wesentliche Aufgabe in einem Gespräch den individuellen Bedarf an Unterstützung mit den Betroffenen zu klären, die notwendige Unterstützung zu koordinieren und den Prozess zu begleiten bis ein bestmöglicher Ablauf gewährleistet ist.

Auch bei Antragstellungen von zB Pflegegeld, Ausgleichszulagen, Mindestsicherung usw. werden Sie unterstützt.

Das Ziel ist, Interessierte und Betroffene zu informieren, zu beraten und Organisationen wie die Hauskrankenpflege, den Mobilen Hilfsdient und andere soziale Netzwerke zu vermitteln, damit zu Hause eine möglichst entlastete Situation entsteht.

In Krisensituationen – wenn zB ein Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt entlassen wird, können frühzeitig Informationen eingeholt werden, um einer Überforderung bei der Entlassung entgegen zu wirken.

Diese Beratung unterliegt der Schweigepflicht!

Ansprechperson: DGKP Katharina Köß